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So kommentiert Deutschland: Werbeverbot für Abtreibung – Presseschau zum Urteil über Paragraf 219a: Ein immer deutlicher obsoleter Paragraf
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Das umstrittene Urteil im Streit über den Abtreibungsparagrafen 219a ist bestätigt worden. Das Landgericht Gießen wies die Berufung der Gießener Ärztin Kristina Hänel ab, teilte das Gericht am Freitag mit.Das Gesetz verbietet das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen. So kommentiert die deutsche Presse.
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