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So kommentiert Deutschland: Paragraf 219a – „Der Schwangerschaftsabbruch ist kein Eingriff wie jeder andere“
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- Zero-Day-Angriffe auf Check Point-Produkte möglich
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- Datensicherheit und Compliance-Risiken in Microsoft 365 entschärfen
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- Angreifer erbeuten Kundendaten über Snowflake
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- Gute KI gegen böse KI
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- Exclusive führt Managed-SOC-as-a-Service für Palo-Alto-Networks-Partner ein
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So kommentiert Deutschland: Paragraf 219a – „Der Schwangerschaftsabbruch ist kein Eingriff wie jeder andere“
Der Streit um den Paragrafen 219a, der Ärzten verbietet über Abtreibungen zu informieren, war ein Reizthema der großen Koalition. Doch nun ist ein Kompromiss gefunden: Ärzte und Klinken dürfen demnach öffentlich – zum Beispiel auf der eigenen Internetseite – darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. So kommentiert Deutschland.
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