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EuGH-Urteil – Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber zu kompletter Arbeitszeiterfassung verpflichten
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- Warum auch Experten auf Social Engineering hereinfallen
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- Bundestag wählt neue Datenschutzbeauftragte
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- CyberArk kauft Venafi für 1,54 Mrd. US-Dollar
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- Unternehmen intensivieren Behördenkooperation bei Ransomware-Fällen
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- Zero-Day-Schwachstelle in Google Chrome und Microsoft Edge
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- Schwachstellen in Acronis Cyber Protect entdeckt
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- Die Gefahren von Schatten-IT
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- NIS2 macht Cybersecurity zur Pflicht
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- 20 Jahre alte Lücke ermöglicht Angreifern das Auslesen von Daten
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- Überwachung vs. Datenschutz: Die Auswirkungen von Abschnitt 702
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- Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz von Fernwartungssoftware
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- Dell erweitert seine Cyberresilienz
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- Anzeichen für eine Zero-Day-Schwachstelle bei Zyxel-Geräten
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- Archivierte Apache-Projekte sind eine Gefahr
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Arbeitgeber in der Europäischen Union müssen die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen. Hierzu verpflichtet die Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta der Europäischen Union, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gegen die Deutsche Bank in Spanien entschied. Die in Deutschland übliche Erfassung nur von Überstunden reicht danach nicht aus.
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