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Private Drohnen häufig ohne Versicherungsschutz
Das macht hochgerechnet bei geschätzten rund 420.000 Drohnenpiloten, die ihre Drohne nach dem Umfrageergebnis im jährlichen Durchschnitt 50 Mal steigen lassen, rund 1,7 Millionen unversicherte Flüge pro Jahr. Nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist der Versicherungsschutz auch für Drohnen zwingend erforderlich – es handelt sich um eine Pflichtversicherung, ähnlich wie bei Kraftfahrzeugen. Die Folgen können schwerwiegend sein, wenn kein Versicherungsschutz besteht: Wer kommt für den Schaden auf, den eine abgestürzte Drohne verursacht hat, insbesondere wenn Personen zu Schaden kommen? Dabei geht die Haftung und Schadenersatzpflicht des Drohnenpiloten sogar über eigenes Verschulden hinaus: Er haftet auch dann, wenn zum Beispiel eine Windböe seine Drohne erwischt und dadurch einen Schaden verursacht.
Flugverbote für Drohnen allgemein akzeptiert
Aber es gibt auch positive Signale aus der helden.de Befragung, die bei einem Großteil der Drohnenbesitzer vorbildliches Verhalten aufzeigen: 90 % der Befragten informieren sich durch entsprechende Apps über Flugverbotszonen und halten diese ein. Ein Drittel schätzt das eigene […]
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