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Neuerdings werden E-Scooter auch in Betrieben eingesetzt. Eine neue Herausforderung für die Gewährleistung der betrieblichen Sicherheit. Die aktuelle Ausgabe von etem 4.2020 – Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) gibt einen Überblick, was neben der Pflicht zur Unterweisung und der Betriebsmittelprüfung auf Unternehmen zukommt.
Meist zählt das Betriebsgelände zum öffentlichen Verkehrsraum. Daher muss auch ein E-Scooter, der im innerbetrieblichen Verkehr eingesetzt wird, über eine Betriebserlaubnis sowie über eine Versicherung bzw. ein gültiges Versicherungskennzeichen verfügen. Handelt es sich um ein abgeschlossenes Betriebsgelände außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, müssen die werksinternen Regelungen um die neuen Fahrzeuge erweitert werden.
Für die Eignung als Betriebsmittel müssen beim Elektroroller Bremsanlage und Fahrstabilität überprüft werden, eine höhenverstellbare Lenkstange für unterschiedliche Nutzer im Sinne einer optimalen Ergonomie vorhanden sein, eine elektrische Blinkanlage sowie ein Rückspiegel. Insbesondere sollte der E-Scooter über einen stabilen Rahmen, eine Luftbereifung auf mindestens 8 Zoll großen Felgen und […]
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