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Arbeitszeugnis – „Er hat sich stets bemüht“: Was Sie beim Arbeitszeugnis unbedingt beachten sollten
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- Bundestag wählt neue Datenschutzbeauftragte
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- CyberArk kauft Venafi für 1,54 Mrd. US-Dollar
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- Unternehmen intensivieren Behördenkooperation bei Ransomware-Fällen
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- Zero-Day-Schwachstelle in Google Chrome und Microsoft Edge
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- Schwachstellen in Acronis Cyber Protect entdeckt
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- Anwendungssicherheit ist ein blinder Fleck bei Führungskräften
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- 20 Jahre alte Lücke ermöglicht Angreifern das Auslesen von Daten
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- Anbieter dürfen keine unsicheren Kennwörter mehr zulassen
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- Überwachung vs. Datenschutz: Die Auswirkungen von Abschnitt 702
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- Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz von Fernwartungssoftware
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- Dell erweitert seine Cyberresilienz
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- Ransomware-Angriffe zielen zunehmend auf Datendiebstahl ab
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- Anzeichen für eine Zero-Day-Schwachstelle bei Zyxel-Geräten
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- Archivierte Apache-Projekte sind eine Gefahr
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Arbeitszeugnisse sollen einerseits der Wahrheit entsprechen, andererseits wohlwollend formuliert sein, um dem Mitarbeiter keine Nachteile bei der weiteren Jobsuche zu eröffnen. Doch, ob der Arbeitgeber dies wirklich so meint, ist meist nur für Experten erkennbar. FOCUS Online zeigt Ihnen, worauf es ankommt.Von FOCUS-Online-Experte Tobias Klingelhöfer
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