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Was ändert sich für Hauseigentümer 2021
Mit Beginn des Jahres 2021 wird es eine CO2-Bepreisung für fossile Kraft- und Brennstoffe geben. Diese Abgabe ist von den Anbietern zu entrichten, die die Kosten jedoch vermutlich ganz oder teilweise an die Endkunden weiterreichen werden. Das Ziel der neuen Abgabe besteht darin, zusätzliche Anreize zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der damit einhergehenden Treibhausgasemissionen zu schaffen. Für Hauseigentümer bedeutet das Mehrkosten von rund 0,75 Cent pro kWh beim Heizöl, rund 0,65 Cent pro Kilowattstunde beim Flüssiggas bzw. rund 0,55 Cent pro kWh beim Erdgas. Damit sind die Unterschiede zwischen den genannten Energieträgern eher gering und die Erhöhung liegt beim Heizöl etwa in den gewohnten Preisschwankungen. Geregelt wird die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf Gas- und Öl-Produkte durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Stromproduktion und CO2-intensive Industrien werden bereits seit vielen Jahren über das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) mit Abgaben belegt.
Austauschpflicht für 30 Jahre alte HeizkesselLäuft der Öl- oder Gas-Heizkessel 30 Jahre, muss er unter […]
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