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Die Überarbeitung verfolgt mehrere Ziele:
Eine zusätzliche Verringerung der F-Gas-Emissionen und Verschärfung des Phase-Down ab 2024 (siehe Grafik), um dazu beizutragen, dass die EU-Ziele – Emissionsminderung um 55 % bis 2030 und die Netto-Klimaneutralität bis 2050 – erreicht werden.
Eine bessere Durchführung und Durchsetzung im Hinblick auf illegalen Handel sowie ein funktionierendes Quotensystem zu ermöglichen und dem Ausbildungsbedarf bezüglich F-Gas-Alternativen gerecht zu werden.
Die Verbesserung der Überwachung und Berichterstattung, um bestehende Lücken zu schließen und die Qualität der Verfahren und Daten für die Einhaltung der Vorschriften zu steigern.
Eine vollständige Anpassung der Verordnung an das Kigali-Protokoll.
Der Vorschlag ist ambitioniert: Das Quotensystem (Phase-Down) für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe würde bereits ab dem Jahr 2024 noch einmal deutlich verschärft, wodurch die potentiellen Klimaauswirkungen neuer HFKW, die auf den EU-Markt gelangen, zwischen 2015 und 2030 um 95 % verringert würden.
Von unterschiedlicher Seite wurde die Novellierung – in erster Linie der verschärfte Phase-Down – bereits kommentiert, teilweise mehr als […]
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