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Wesentliche Passagen aus dem Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan bleiben weiterhin verboten. Das Hamburger Oberlandesgericht bestätigte am Dienstag das Urteil der Vorinstanz und wies damit Böhmermanns Berufung ab. Auch die Berufung Erdogans, der ein vollständiges Verbot des Gedichts gefordert hatte, wurde abgelehnt.

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