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Passus im Arbeitsvertrag – Überstunden mit Gehalt abgegolten: Was es mit der Klausel wirklich auf sich hat
- Azure Monitor Agent angreifbar
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- Bundestag wählt neue Datenschutzbeauftragte
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- CyberArk kauft Venafi für 1,54 Mrd. US-Dollar
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- Unternehmen intensivieren Behördenkooperation bei Ransomware-Fällen
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- Zero-Day-Schwachstelle in Google Chrome und Microsoft Edge
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- 20 Jahre alte Lücke ermöglicht Angreifern das Auslesen von Daten
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- Anbieter dürfen keine unsicheren Kennwörter mehr zulassen
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- Überwachung vs. Datenschutz: Die Auswirkungen von Abschnitt 702
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- Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz von Fernwartungssoftware
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- Ransomware-Angriffe zielen zunehmend auf Datendiebstahl ab
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Passus im Arbeitsvertrag – Überstunden mit Gehalt abgegolten: Was es mit der Klausel wirklich auf sich hat
Gefühlt jeder zweite Arbeitsvertrag enthält die Klausel: „Mit der vorstehenden Vergütung sind erforderliche Überstunden des Arbeitnehmers mit abgegolten“. Eigentlich ist sie rechtswidrig – es gibt aber zwei Ausnahmen.Von FOCUS-Online-Experte Martin Wolter
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