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Auditoren, die BSI-Zertifizierungsverfahren durchführen oder für einen BSI-zertifizierten IT-Sicherheitsdienstleister tätig sind, müssen sich selbst vorab vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationssicherheit zertifizieren lassen. Die damit verbundene Antragsstellung wurde nun digitalisiert und der zugrundeliegende Leistungskatalog, LeiKa, aktualisiert.

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