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Auch ohne Softwareupdate – Gericht stellt klar: Behörden dürfen Ihren Diesel-VW nicht stilllegen
- Sidechannel-Attacken auf ICs: Grundlegende Informationen
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- Datenschutz hilft auch gegen Deep Fakes
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- N-able erweitert seine Sicherheitslösungen
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- Autohersteller müssen Cybersicherheit von Anfang an mitdenken
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- Angreifer greifen Confluence-Systeme an
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- ArubaOS und InstantOS sind durch Malware eingreifbar
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- Cisco auf KI-Kurs
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- Einfach anpacken – Was es für mehr nationale Digitalsouveränität braucht
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- Mehr Sicherheit bei DaaS von Adlon
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- So enttarnten Security-Experten eine Zero-Day-Schwachstelle in Windows
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- Wie On-Prem die Grenzen der Cybersecurity verschiebt
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- Was Finanzdienstleister bei der Cloud-Auslagerung beachten müssen
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- Microsoft schließt zum Patchday kritische Schwachstellen (CVSS 9.8)
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- Acronis bringt XDR für MSPs
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- Rund-um-die-Uhr-Schutz vor raffinierten Cyberattacken
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Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat ein wegweisendes Urteil gesprochen. Demnach darf die Zulassungsstelle einen VW Amarok nicht stilllegen, nur weil sich der Besitzer geweigert hat, das Softwareupdate aufzuspielen. Das Urteil hat Signalwirkung für hunderttausende Betroffene.Von FOCUS-Online-Experte Michael Winter
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