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Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat ein wegweisendes Urteil gesprochen. Demnach darf die Zulassungsstelle einen VW Amarok nicht stilllegen, nur weil sich der Besitzer geweigert hat, das Softwareupdate aufzuspielen. Das Urteil hat Signalwirkung für hunderttausende Betroffene.Von FOCUS-Online-Experte Michael Winter

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