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 Mit dem Ziel, ein einheitliches Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Gebäude zu schaffen und die Umsetzung zu erleichtern, wurde das Gebäudeenergiegesetz ins Leben gerufen. Es dient außerdem dazu, die von der EU vorgeschriebene Regelung des Niedrigstenergiegebäudestandards (NZEB) rechtlich zu verankern. Das GEG beinhaltet unter anderem Vorgaben für Neubauten und für Bestandsgebäude zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmeschutz. Diese sollen dazu beitragen, den Energiebedarf eines Gebäudes zu begrenzen.
Im Neubau – mehr Flexibilität bei der Nutzung erneuerbarer EnergienBei Neubauten schreibt das GEG die Nutzung erneuerbarer Energien vor und führt neue Flexibilisierungsoptionen ein. Diese ermöglichen unter anderem, dass bei der energetischen Bilanzierung selbst erzeugter Strom angerechnet werden kann. So können Sie beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage Ihre Energiebilanz verbessern und die Anforderungen des GEG leichter erfüllen. Ansonsten bleibt die bisher gültige Technologieoffenheit erhalten.
Hinweis: Die energetischen Anforderungen an Gebäude wurden im GEG nicht erhöht. Bei Neubauten gilt der ehemals festgelegte Endenergiebedarf von 45 […]

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