MoneyTiming: Aktuelle Beiträge

Die Behörden von NRW nahmen zum ersten Mal Gebrauch des Terror-Paragraphen 58a und schoben einen türkischen Staatsbürger ab. Der Abgeschobene hatte bisher keine Straftat begangen, er wurde aber von der Polizei unter Terrorverdacht gestellt.

Artikel lesen


}

Kommentieren ist momentan nicht möglich.

Suchen

MoneyTiming: Weitere Artikel