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Frage:
Unsere Firma installiert Elektroanlagen und IT-Systeme. Als neue VEFK für den Elektrobereich ist mir aufgefallen, dass mehrere Führungskräfte/Teamleiter im Außendienst Kaufleute sind, die keine elektrotechnische Ausbildung haben, was meiner Meinung nach in einem Elektrobetrieb nicht sein darf. Nun hat mich unsere Geschäftsleitung, die von einem externen Unternehmen beraten wird, beauftragt, die Teamleiter zum Anlagenbetreiber nach DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) zu bestellen und die Verantwortlichkeiten entsprechend Bild 1 festzulegen. Ist das eine rechtssichere Organisation? Müssen der Teamleiter oder die Führungskraft im E-Betrieb Elektrofachkräfte sein?
Antwort:
Vorab. Als Mitarbeiter eines Consulting Unternehmens, welches sich hauptsächlich mit der rechtssicheren Organisation im Bereich der Elektrotechnik beschäftigt, werden wir sehr häufig mit der oben gestellten Frage oder ähnlichen Anfragen konsultiert.
Die generelle Pflicht des Arbeitgebers zur Organisation seines Betriebes leitet sich aus dem § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) [1] ab. Hier heißt es in Absatz 2: „Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat […]
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