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Dabei sollten Mieter von Gewerbeimmobilien niemals eine schnelle Fertigstellung des Baus Sicherheitsaspekten und Rechtmäßigkeiten vorziehen. Allerdings können Mieter meist gar nicht prüfen, ob Gesetze und Vorschriften bei der Raumgestaltung eingehalten wurden. „Wer eine Immobilie kauft oder mietet, geht meist davon aus, dass der Vorgänger bereits alle bau- und brandschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt hat. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass bei Flächenrück- und Flächenumbau Mängel zum Vorschein kommen oder bisher nicht erforderliche Maßnahmen nötig werden“, warnt Heinz-Jürgen Dohrmann, Geschäftsführer der Figo GmbH.
Nutzungsänderung frühzeitig beantragenNoch vor den ersten baulichen Maßnahmen müssen Mieter von Gewerbeflächen diverse gesetzliche Bestimmungen einhalten. So schreibt das öffentliche Baurecht vor, dass Nutzungsänderungen immer zu beantragen sind, wenn der neue Mieter die Immobilie nicht zum gleichen Zweck verwendet wie der vorherige. „Unter der Nutzungsänderung eines baulichen Objekts wird eine Änderung der Nutzungsart verstanden, durch die das Objekt eine von der bisherigen Nutzung abweichende Zweckbestimmung erhält“, erklärt Dohrmann. „Vielen Mietern […]
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