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Ein Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen entscheidet, Sami A. dürfe nicht abgeschoben werden. Denn in Tunesien drohe ihm Folter. Sicher, man kann als Verwaltungsrichter auf diese Weise Recht sprechen. Die Annahme, dieses Urteil falle „im Namen des Volkes“, ist dann allerdings mutig bis verwegen. Von FOCUS-Online-Autor Ulrich Reitz

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