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Die Bundesregierung hat ein „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ für eine bessere Altersvorsorge beschlossen. Die Folge: Chefs müssen bei vielen Neuverträgen nun Geld zur Betriebsrente zuschießen. Das gilt allerdings nicht für Spitzenverdiener. Wer Anspruch hat und womit Arbeitnehmer konkret rechnen können.
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