MoneyTiming: Aktuelle Beiträge
- NIS2 macht Cybersecurity zur Pflicht
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Arbeitsrecht – Verbreiteter Irrtum: Krankheit schützt nicht vor Kündigung
- Qualys bietet ein globales MSSP-Portal an
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Arbeitsrecht – Verbreiteter Irrtum: Krankheit schützt nicht vor Kündigung
- Anwendungssicherheit ist ein blinder Fleck bei Führungskräften
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- 20 Jahre alte Lücke ermöglicht Angreifern das Auslesen von Daten
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- Anbieter dürfen keine unsicheren Kennwörter mehr zulassen
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- Überwachung vs. Datenschutz: Die Auswirkungen von Abschnitt 702
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- Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz von Fernwartungssoftware
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- Dell erweitert seine Cyberresilienz
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- Ransomware-Angriffe zielen zunehmend auf Datendiebstahl ab
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- Anzeichen für eine Zero-Day-Schwachstelle bei Zyxel-Geräten
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- Archivierte Apache-Projekte sind eine Gefahr
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- Was ist Confidential Computing?
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- Ist meine Datensicherung auch NIS2-konform?
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- Malware-Schutz für Windows in Intune steuern
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- Wird die Vorratsdatenspeicherung eingefroren oder nicht?
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- Angreifer können über Ghostscript Schadcode einschleusen
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- Verbraucherbetrug im elektronischen Handel
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- Gefährliche Schwachstelle im Linux-Kernel
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- CISA warnt vor aktiver Ausnutzung von Sicherheitslücken bei GitLab
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- Täglich mehrere kritische Cybervorfälle in Unternehmen
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Arbeitsrecht – Verbreiteter Irrtum: Krankheit schützt nicht vor Kündigung
Die weit verbreitete Annahme, während einer Krankheit sei man vor einer Kündigung sicher, ist falsch. Zwar ist eine Erkrankung allein grundsätzlich noch kein Kündigungsgrund. Allerdings können die damit verbundenen Fehlzeiten unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung rechtfertigen. Von FOCUS-Online-Partnerin Nicole Renger
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