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Eine Änderungskündigung erfolgt, wenn der Kündigende die Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses ändern möchte. Meistens wird sie vom Arbeitgeber erklärt. Hintergrund: Wesentliche Vertragsinhalte, wie Gehalt oder Arbeitszeit, kann der Arbeitgeber nicht einseitig zum Nachteil des Arbeitnehmers ändern, er braucht dessen Zustimmung.  Von FOCUS-Online-Expertin Claudia Auinger

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