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Für Schimmel und die Entfernung ist normalerweise jeder Mieter selbst veranwortlich – sofern kein Baumangel vorliegt. Doch auch wenn mit der Wohnung alles in Ordnung ist, muss der Vermieter unter Umständen die Kosten eines Schimmelschadens übernehmen. Ein Urteil klärt jetzt, worauf es ankommt.

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