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Schneider Intercom bietet normkonforme Notrufeinrichtungen. Die Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV) für Aufzüge, die von Personen genutzt werden, verschärft die Vorschriften für Aufzugbetreiber, wie das Unternehmen mitteilt. Aufzüge gelten weitestgehend als Arbeitsmittel. Das erfordert Aktionen des Arbeitgebers (Betreibers). Die Anlagen werden strenger geprüft, Modernisierungen und moderne Notrufsysteme werden zur Pflicht.

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