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Geschichte des
Schutzleiters
Zunächst folgt ein kurzer historischer Rückblick. Zum Versorgen und Betreiben eines elektrischen Verbrauchers ist grundsätzlich keine Erdverbindung, sondern nur ein geschlossener Stromkreis nötig. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts kam jedoch als zusätzliches „Feature“ zum Personen- und Sachschutz zunehmend die Schutzerdung zum Einsatz. Dazu sollten berührbare und betrieblich nicht unter Spannung stehende Teile auf Erdpotential gebracht werden und Schalteinrichtungen zum Leitungsschutz, wie Sicherungen und Sicherheitseinrichtungen gegen gefährliche Berührungsspannungen ansprechen. Ein Schutzleiter wurde jedoch noch nicht realisiert. Bei der später eingeführten Nullung sollten schließlich berührbare Teile und Gehäuse der Betriebsmittel mit einem Schutzleiter verbunden werden. Diese erste Form der Nullung besaß aber noch immer keinen separaten Schutzleiter, sie wird umgangssprachlich auch als „klassische Nullung“ bezeichnet. Aus dieser Ursprungsform entstanden die heute gebräuchliche Schutzerdung und die Betriebserdung. Der Begriff Schutzerdung ist in der „Begriffsnorm“ VDE 0100-200: 2006-06 [1] wie folgt definiert: „Erdung eines oder mehrerer Punkte eines Netzes, einer Anlage oder […]
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