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Zum neuen Jahr 2021 steht Trennungskindern mehr Unterhalt zu: Sowohl die Bedarfssätze für minderjährige Kinder als auch für Volljährige werden angehoben. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bei der Vorstellung der neuen “Düsseldorfer Tabelle” mit.
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