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Frage:In einer Klimaanlage (22 kW) eines namhaften Herstellers ist die Anschlussklemmleiste (3 × 400 V) nicht berührungssicher ausgeführt. Weder Handrückensicher noch Fingersicher. Der Monteur erklärte, das ist bei Klimaanlagen so üblich. Zudem stehen diese im Freien und oft auf feuchtem Untergrund. Die Anlage trägt eine CE-Kennzeichen. Welche Norm regelt diese Anschlusstechnik bei Klimaanlagen? Welche Schutzmaßnahmen kann der Betreiber festlegen?

Antwort:Vorweg: Der Anfragende hat leider kein Bild von der vorgefundenen Konfiguration beigestellt. Somit muss ich etwas weiter ausholen.

Normative Festlegungen. Wenn der Schaltschrank für diese Klimaanlage oder das Klimagerät selbst, nur mit Werkzeug oder Schlüssel geöffnet werden kann – was immer zutreffend sein muss/sollte –, dann ist im Allgemeinen der Basisschutz, d. h. der Schutz gegen direktes Berühren durch diesen Schaltschrank bzw. durch das Gehäuse des Klimagerätes erfüllt. Siehe hierzu nachfolgende Auszüge aus relevanten Normen. So ist z. B im Abschnitt 410.3.2 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [1] folgendes festgelegt:

„Eine Schutzmaßnahme muss […]

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