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Frage:Müssen alle Elektrofachkräfte ausgebildete Ersthelfer sein oder genügt es, wenn es bei uns ca. 70 betriebliche Ersthelfer für die ca. 500 Mitarbeitern gibt?
Antwort:Nach derzeitigem Vorschriftenwerk ist die Zahl der „Ersthelfer“ zunächst nach der DGUV Vorschrift 1 [1] § 26 zu berechnen.
Bei mehr als 20 anwesenden Mitarbeitern sind i. d. R. 10 % der Mitarbeiter als Ersthelfer auszubilden (Verwaltungsbetriebe 5 %).
Zusätzlich sind aber eventuell Arbeitsschichten oder sogar einzelne Arbeitsgruppen (z. B. bei Baustellentätigkeit) zu berücksichtigen („anwesende Versicherte“).
Geht es jetzt um die Frage, ob „Elektrofachkräfte“ eine Ersthelferausbildung benötigen, so ist das dann der Fall, wenn sie eine „Spezialausbildung zum Arbeiten unter Spannung (AuS-Monteur)“ besitzen oder erwerben möchten. An diese Qualifikation ist die Ersthelferausbildung gekoppelt. Das geht aus der DGUV Regel 103-011 [2] bzw. der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [3] hervor.
Autor: S. Boesen
Literatur:
[1] DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention, November 2013.
[2] DGUV Regel 103-011 Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen […]
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