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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Deutschland die Rückführung von Flüchtlingen in andere EU-Staaten erleichtert. Mängel im Sozialsystem stünden dem noch nicht entgegen, urteilte am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Ein Abschiebeverbot bestehe erst, wenn in dem anderen Land eine unmenschliche und “extreme materielle Not” drohe. (Az: C-163/17, C-297/17 und weitere)

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