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BGH-Einschätzung: Uber “Black” wahrscheinlich unzulässig
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- Warum auch Experten auf Social Engineering hereinfallen
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- Bundestag wählt neue Datenschutzbeauftragte
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- CyberArk kauft Venafi für 1,54 Mrd. US-Dollar
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- Unternehmen intensivieren Behördenkooperation bei Ransomware-Fällen
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- Zero-Day-Schwachstelle in Google Chrome und Microsoft Edge
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- Schwachstellen in Acronis Cyber Protect entdeckt
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- Anwendungssicherheit ist ein blinder Fleck bei Führungskräften
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- 20 Jahre alte Lücke ermöglicht Angreifern das Auslesen von Daten
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- Überwachung vs. Datenschutz: Die Auswirkungen von Abschnitt 702
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- Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz von Fernwartungssoftware
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- Dell erweitert seine Cyberresilienz
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- Ransomware-Angriffe zielen zunehmend auf Datendiebstahl ab
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- Anzeichen für eine Zero-Day-Schwachstelle bei Zyxel-Geräten
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BGH-Einschätzung: Uber “Black” wahrscheinlich unzulässig
- Archivierte Apache-Projekte sind eine Gefahr
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BGH-Einschätzung: Uber “Black” wahrscheinlich unzulässig
Für den Fahrdienstvermittler Uber deutet sich eine neuerliche Niederlage vor Gericht an. Der BGH ließ durchblicken, dass der Limousinen-Service Uber “Black” unzulässig sein könnte. Das Urteil kommt später.
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