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BGH-Urteil – Reiseveranstalter muss Ersatzflug zahlen
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- Wenn der Helpdesk zur Gefahr wird
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- Eset sichert Kleinst- und Homeoffice-Betriebe ab
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- Compliance hat im Mittelstand oft Vorrang vor IT-Sicherheit
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- AMD veröffentlicht Updates für Schwachstellen in Grafiktreiber
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- Microsoft erweitert März-Update von Exchange
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- Vorratsdatenspeicherung: Faeser sieht sich durch Urteil bestärkt
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- Was sicherer Cloud-Migration oft im Wege steht
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- Kostenfalle Sovereign Cloud
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- Oliver Dehning vom Eco-Verband widerspricht Europol
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- Mehr Phishing durch KI
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- Sicherheitslücke bei Webex-Instanz der Bundeswehr geschlossen
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- Forschung identifiziert Afrika als Cyberkrieg-Testgelände
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- Angriff auf die Datenrückversicherung
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- Einfacher Einstieg ins Pentesting mit Metasploit
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- Armis kauft Silk Security
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- So nutzt ein neuer DNS-Angreifer die Great Firewall of China
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- Eine Million Cyberangriffe in 120 Tagen
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Pauschalreisende müssen den Reiseveranstalter zwar eigentlich auf Mängel hinweisen – wenn der Veranstalter auf diese Pflicht aber nicht ausdrücklich hingewiesen hat, können die Kunden auch ohne Mängelanzeige und Abhilfefrist Ersatzansprüche haben – und einen Ersatzflug buchen.
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