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Billigfluglinie Ryanair: EuGH verbietet Trickserei beim Arbeitsrecht
- Warum KI zur Gefahr für KI werden kann
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- Bundestag wählt neue Datenschutzbeauftragte
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- CyberArk kauft Venafi für 1,54 Mrd. US-Dollar
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- Unternehmen intensivieren Behördenkooperation bei Ransomware-Fällen
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- Zero-Day-Schwachstelle in Google Chrome und Microsoft Edge
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- Schwachstellen in Acronis Cyber Protect entdeckt
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- Anwendungssicherheit ist ein blinder Fleck bei Führungskräften
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- 20 Jahre alte Lücke ermöglicht Angreifern das Auslesen von Daten
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- Überwachung vs. Datenschutz: Die Auswirkungen von Abschnitt 702
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- Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz von Fernwartungssoftware
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- Dell erweitert seine Cyberresilienz
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- Ransomware-Angriffe zielen zunehmend auf Datendiebstahl ab
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- Anzeichen für eine Zero-Day-Schwachstelle bei Zyxel-Geräten
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- Archivierte Apache-Projekte sind eine Gefahr
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Billigfluglinie Ryanair: EuGH verbietet Trickserei beim Arbeitsrecht
Die Billigfluglinie Ryanair muss künftig akzeptieren, dass Mitarbeiter in ihrem jeweiligen Land für ihre Arbeitsrechte vor Gericht ziehen. Die Bedingungen für die deutsche Belegschaft könnten sich dadurch verbessern.
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