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Bei der turnusmäßigen Aktualisierung im Jahre 2014 wurde deutlich, dass Badbetreiber ein Basiswissen über die Gefährdungen durch Blitze und die Wirkungsweise von Schutzmaßnahmen haben sollten. Entsprechende Informationen sind in die Richtlinie eingeflossen, die im Dezember 2015 mit dem Titel „Blitzschutz bei Bädern und Badebetrieb bei Gewitter“ [1][2] veröffentlicht wurde. Die Richtlinie gilt für Schwimmbäder der Typen 1 und 2 und für:

Hallenbad
Kombibad (Hallen- und Freibad)
Freibad
Naturbad.

Dabei werden nur eindeutig begrenzte, i. d. R. umzäunte Flächen, betrachtet. Badestellen, also nicht umzäunte Becken oder Bade-seen, werden in diesem Merkblatt nicht behandelt.

Gefährdungen durch Blitze
Herannahende Gewitter erkennt man an aufsteigenden Haufenwolken, Schwüle mit aufkommendem Wind, Donner und Wetterleuchten.

Neben Gewitterfronten gibt es auch örtliche Wärmegewitter, die vor allem im Sommer bei geringem Wind und hoher Sonneneinstrahlung in den Nachmittagsstunden entstehen. Bei dieser Gewitterart besteht eine Gefährdung bereits beim ersten Blitz, der von Blitzinformationsdiensten nicht vorhergesagt werden kann!

Die nachfolgend beschriebenen Gefährdungen treten in Zusammenhang mit Blitzen […]

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