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Bundesfinanzhof entscheidet – Finanzämter dürfen bis zu sechs Prozent Zinsen verlangen
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- Compliance hat im Mittelstand oft Vorrang vor IT-Sicherheit
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- Vorratsdatenspeicherung: Faeser sieht sich durch Urteil bestärkt
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Trotz der Null-Zins-Politik der Europäischen Zentralbank dürfen die deutschen Finanzämter bei Steuernachzahlungen hohe Zinsen von sechs Prozent kassieren. Auch in einer Tiefzinsphase ist das nicht verfassungswidrig, wie der Bundesfinanzhof in einem am Dienstag veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden hat.
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