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Ehepartner können die Kosten für ein Scheidungsverfahren nicht mehr von der Steuer absetzen. Anders als früher seien diese Ausgaben nicht länger als außergewöhnliche Belastung abziehbar, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Scheidungskosten fielen vielmehr unter das 2013 eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten.

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