MoneyTiming: Aktuelle Beiträge

Die BEG-Reform tritt sehr kurzfristig in Kraft: Für Komplettsanierungen gelten die neuen Förderbedingungen schon seit dem 28. Juli. Alle Komplettsanierungen als Effizienzhaus werden nur noch als verbilligte Darlehen gefördert. Die Antragstellung erfolgt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Förderung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Türen oder Heizungstausch, erfolgt nun ausschließlich als Zuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier gelten die Förderbedingungen ab 15.08.2022.

 
 
 
    Die neuen Regelungen im Überblick
Für Neubauten:

 Neubauten werden nur noch als „Effizienzhaus 40 EH“ durch zinsverbilligte Darlehen gefördert. Der Tilgungszuschuss ist dabei auf 5 % gesenkt worden. Der maximale Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit: 5 % Tilgungszuschuss ergeben somit 6.000 Euro

Einzelne Maßnahmen, wie zum Beispiel Heizungstechnik, werden in Neubauten nicht extra gefördert.

Für Altbau-Sanierungen:

Die Zuschussförderung für eine Komplettsanierungen nach Effizienzhausstandard wurde eingestellt. Diese Sanierungen werden nun wie Neubauten ausschließlich mit Darlehen plus Tilgungszuschüssen gefördert.

Die Mindestanforderung für eine Effizienzhaus-Förderung liegt nun beim Effizienzhaus 85. […]

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