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In der jetzigen Phase des Aufbaus der Infrastruktur müsse man für einen offenen und diskriminierungsfreien Marktzugang sorgen, erklärte Behördenchef Andreas Mundt in einem Zwischenbericht zur Infrastruktur bei Ladesäulen. In dem Papier kritisiert das Kartellamt gleichzeitig die Art und Weise, wie die Bundesregierung ein „Deutschlandnetz“ von Schnellladesäulen fördern will.
Laut Kartellamt zeigen die vorläufigen Ermittlungsergebnisse, dass das Instrument der öffentlichen Ausschreibung von Flächen insbesondere auf kommunaler Ebene bisher zu wenig genutzt wird. Teilweise würden diese Flächen vollständig oder überwiegend an ein und denselben Betreiber vergeben, beispielsweise das kommunale Stadtwerk.
Preisobergrenze in der Kritik
Die Festlegung einer Preisbegrenzung für Ladetarife, wie für das Schnellladenetz vorgesehen, wird vom Bundeskartellamt hingegen kritisiert: "Solche regulierungsähnlichen Vorgaben verzerren den Wettbewerb und könnten bereits existierende oder geplante private Angebote verdrängen und damit einem schnellen Ausbau entgegenstehen", teilte die Behörde mit.
Hohe Preise seien für alle Kunden ein Ärgernis, die bisherigen Ermittlungen des Bundeskartellamtes hätten jedoch keine Belege dafür ergeben, dass die […]
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