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Die zentrale Bankenaufsicht im Euroraum und der gemeinsame Fonds zur Abwicklung von maroden Geldhäusern halten der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht stand. Mit einem am Dienstag verkündeten Urteil wiesen die Karlsruher Richter zwei Verfassungsbeschwerden gegen die europäische Bankenunion ab.
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