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Empfänger von Hartz-IV-Leistungen müssen mit Leistungskürzungen rechnen, wenn sie gegen die Auflagen verstoßen. Das bedeutet: Die Betroffenen bekommen weniger Geld. Der Sozialrichter Jens Petermann sagt: Die Behörden dürfen beim Existenzminimum keine Kürzungen vornehmen. FOCUS Online hat ihn zu seinen Vorbehalten gefragt.

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