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Bundesverfassungsgericht prüft Streikverbot – Sie wollen streiken – obwohl sie Beamte sind: Vier Lehrer verklagen Staat
- GPT4All – KI ohne Internet nutzen
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- Wenn der Helpdesk zur Gefahr wird
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- Eset sichert Kleinst- und Homeoffice-Betriebe ab
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- Compliance hat im Mittelstand oft Vorrang vor IT-Sicherheit
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- AMD veröffentlicht Updates für Schwachstellen in Grafiktreiber
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- Microsoft erweitert März-Update von Exchange
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- Vorratsdatenspeicherung: Faeser sieht sich durch Urteil bestärkt
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- Was sicherer Cloud-Migration oft im Wege steht
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- Kostenfalle Sovereign Cloud
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- Oliver Dehning vom Eco-Verband widerspricht Europol
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- Mehr Phishing durch KI
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- Cyberkriminelle können pfSense übernehmen
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- Sicherheitslücke bei Webex-Instanz der Bundeswehr geschlossen
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- Forschung identifiziert Afrika als Cyberkrieg-Testgelände
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- Angriff auf die Datenrückversicherung
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- Einfacher Einstieg ins Pentesting mit Metasploit
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- Eine Million Cyberangriffe in 120 Tagen
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Arbeitnehmer dürfen streiken, um ihre Interessen zu vertreten. Nur Beamte dürfen ihre Arbeit nicht niederlegen: Für sie gilt laut Grundgesetz ein generelles Streikverbot. Das könnte sich bald ändern.
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