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Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Rechte der Bürger gestärkt. Zu diesen zählt das Recht auf Löschung personenbezogener Daten, auch bekannt als das „Recht auf Vergessenwerden“. Doch wie lässt es sich in der Praxis geltend machen?

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