MoneyTiming: Aktuelle Beiträge

Der Versand von E-Mails entspreche nicht mehr dem technischen Stand und sei daher bei Berufsgeheimnisträgern als rechtswidrig einzustufen, erklärte der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig bei der Präsentation aktueller Tätigkeitsberichte.
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