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Fehladressierte Schreiben, offene E-Mail-Verteiler und Rechner-Infektionen mit Schadsoftware gehören ebenso zu den häufigen Datenschutz­verletzungen nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) wie verlorene USB-Sticks. Dabei sind Diebstahl und Verlust von unverschlüsselten Datenträgern nicht die einzigen Datenschutzmängel, die die Aufsichtsbehörden beklagen.

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