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Am 09. April hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden, dass die Stadt Saarbrücken den geschasste Chef der Berufsfeuerwehr Saarbrücken, Josef Schun, wieder auf seinen alten Job “rückumsetzen” soll. Einen Antrag der Stadt, die “Rückumsetzung” vorerst bis zum 23. April auszusetzen, wies das Gericht zurück. Der Belegschaft der Berufsfeuerwehr missfiel die Entscheidung. Mehr als 90 der über 200 Feuerwehrmänner meldete sich nach Bekanntwerden der “Rückumsetzung” krank.

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