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Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen muss sich wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor dem Bundesgerichtshof verantworten. Der Grund: Er hatte sich in Syrien einer kurdischen Miliz angeschlossen, um diese im Kampf gegen die Terrorgruppe “Islamischer Staat” zu unterstützen.

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