MoneyTiming: Aktuelle Beiträge

Digitaler Nachlass: Wenn Sie in Ihrem Testament oder in einer Vollmacht nichts anderes festgelegt haben, werden Ihre Erben Eigentümer all ihrer digitalen Gegenstände und Gadgets sowie aller darauf gespeicherten Daten. Auch Ihre Social-Media-Profile werden vererbt. Von FOCUS-Online-Experte Gero Pflüger

Artikel lesen


}

Kommentieren ist momentan nicht möglich.

Suchen

MoneyTiming: Weitere Artikel