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Die Hamburger Finanzbehörde hat auf die Rückforderung von rund 47 Millionen Euro verzichtet, die sich die Warburg Bank durch Cum-Ex-Geschäfte aus dem Staatshaushalt verschafft hatte. Die Summe geht aus Steuerunterlagen hervor, die nun im ersten Cum-Ex-Strafprozess vor dem Landgericht Bonn eingeführt wurden.
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