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Auf der Bundestagsseite der Grünen-Kanzlerkandidatin, Annalena Baerbock, tauchten gestern überraschend drei neue Nebentätigkeiten auf. Ehrenamtliche zwar, aber dennoch: Abgeordnete sind verpflichtet ihre Tätigkeiten binnen drei Monate dem Bundestag zu melden – Baerbocks liegen teilweise mehrere Jahre zurück.
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