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Ein vor mehr als einem Jahr in Hessen festgenommener islamistischer Gefährder darf nach Tunesien abgeschoben werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung einen Eilantrag von Haikel S. ab, der mitverantwortlich für den Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis sein soll.

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