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Zwar bleibt in den Schaufenstern des Einzelhandels das Licht auch weiterhin an, aber dennoch gilt in Zukunft:

•    Denkmäler und Gebäude werden nicht mehr angestrahlt.•    Leuchtreklamen werden zwischen 22 Uhr und 16 Uhr des Folgetages ausgeschaltet – außer sie dienen der Verkehrssicherheit.•    Notbeleuchtungen und Straßenlaternen dürfen an bleiben.

Vor Inkrafttreten der Verordnung hat all dies bereits eine breite Diskussion entfacht. Eine vorherrschende Meinung: Licht bietet Sicherheit in Innenstädten und Energiesparen dürfe nicht auf Kosten dieser Sicherheit gehen.

 
Nachfolgend zeigt Jochen Sauer, Architect & Engineering Manager bei Axis Communications und Experte für den Bereich Smart City, auf, wie moderne Netzwerk-Technologie sowohl zu mehr Sicherheit in Innenstädten als auch zum Energiesparen beitragen kann – und warum das Licht also vielleicht doch ausgeschaltet oder zumindest gedimmt werden könnte.

„Licht spielt eine essenziell wichtige Rolle in Innenstädten. Helligkeit und Dunkelheit wirken sich darauf aus, wie wir eine Stadt wahrnehmen, wie wir uns in ihr bewegen und wie sicher […]

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