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Ein Ehegattentestament ist laut einem Urteil auch nach dem Tod des erstverstorbenen Partners bindend und darf nicht mit Schenkungen umgangenen werden. Ein Sohn hatte nach dem Tod seines Vaters dessen Lebensgefährtin auf Rückgabe der umfangreichen Schenkungen verklagt.Von FOCUS-Online-Expertin Claudia Auinger

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