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Erbrecht – Ehegattentestament darf nicht mit Schenkungen umgangen werden
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- Bundestag wählt neue Datenschutzbeauftragte
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- CyberArk kauft Venafi für 1,54 Mrd. US-Dollar
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- Zero-Day-Schwachstelle in Google Chrome und Microsoft Edge
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- Schwachstellen in Acronis Cyber Protect entdeckt
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- Die Gefahren von Schatten-IT
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- Anwendungssicherheit ist ein blinder Fleck bei Führungskräften
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- 20 Jahre alte Lücke ermöglicht Angreifern das Auslesen von Daten
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- Überwachung vs. Datenschutz: Die Auswirkungen von Abschnitt 702
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- Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz von Fernwartungssoftware
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- Dell erweitert seine Cyberresilienz
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- Ransomware-Angriffe zielen zunehmend auf Datendiebstahl ab
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- Anzeichen für eine Zero-Day-Schwachstelle bei Zyxel-Geräten
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- Archivierte Apache-Projekte sind eine Gefahr
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Erbrecht – Ehegattentestament darf nicht mit Schenkungen umgangen werden
Ein Ehegattentestament ist laut einem Urteil auch nach dem Tod des erstverstorbenen Partners bindend und darf nicht mit Schenkungen umgangenen werden. Ein Sohn hatte nach dem Tod seines Vaters dessen Lebensgefährtin auf Rückgabe der umfangreichen Schenkungen verklagt.Von FOCUS-Online-Expertin Claudia Auinger
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